Anlage 1 zum Hygienekonzept: Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln / Aushang
Abmeldungen:
Studierende, die sich am Prüfungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage befinden, die Prüfungen (online und/oder Präsenz) mitzuschreiben oder an mündlichen Prüfungen teilzunehmen, müssen dem Prüfungsamt - spätestens nach drei Werktagen - ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Senden Sie die Arbeit bitte in jedem Fall zudem per Mail an Ihre jeweiligen Prüfer*innen (als word und pdf-Datei).
Die Dozenten*innen werden Ihnen den Eingang per Mail bestätigen (cc an das Prüfunsgamt), so dass ein fristgerechter Nachweis des Eingangs vorliegt, auch wenn aufgrund der aktuellen Situation eine postalische Zustellung schwierig sein sollte bzw. sich verzögern sollte.
Senden Sie Ihre Arbeiten aktuell bitte per Mail an den für Sie zuständigen Dozent*in. Sie erhalten eine Eingansgbestätigung über Ihren Dozenten*in per Mail (diese geht cc auch an das Prüfungsamt).
Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften sowie Praktische Theologie: Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an Ihren Dozent*in.
Fachbereich Gesundheit und Pflege: Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an das Prüfungsamt.
Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften: Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte postalisch in einfacher Ausfertigung an das Praxisreferat Soziale Arbeit. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch das Praxisreferat per Mail.
Aktualisierung 18.02.2022 - Fachbereich Gesundheit und Pflege: Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte in Papierform an das Prüfungsamt. Der Eingangsstempel des Prüfungsamts (bzw. Poststempel) gilt als termingerecht abgegeben/eingetroffen. Die gesammelten Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsamt an die jeweiligen Dozierenden verteilt.
Für Studierende im Bachelorstudiengang Wahlpflichtbereich Management und Master Management erfolgt die Abgabe des Praktikumsberichts zusätzlich zur Abgabe im Prüfungsamt, wie in der Systemnachricht vom 14.2.2022 von Herrn Prof. Zippel und Frau Dr. Ungar beschrieben.
Zur Gewährung der Akteneinsicht besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag).
Für gewöhnlich gewähren die Dozenten und Dozentinnen unabhängig vom Recht auf Akteneinsicht auch eine Besprechung der Prüfungsleistung. Hierzu können Sie bei dem verantwortlichen Dozenten/der verantwortlichen Dozentin per Mail anfragen, ob Sie gemeinsam die Prüfungsleistung besprechen können. Dies ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfung möglich.
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin mit den Dozierenden und informieren Sie das Prüfungsamt über diesen Termin, damit die Prüfungsunterlagen im Büro der jeweiligen Person hinterlegt werden können.
Montag - Mittwoch 9.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 9.30 - 11.30 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit Donnerstag keine Sprechstunde.
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Prof.in i.K. Dr. jur. Stefanie Wienand |
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Telefon | +49 6131 28944-561 |
Raum | Haus 1, 2.10 |
stefanie.wienand[at]kh-mz(dot)de | |
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Susanne Abt
Prüfungsamt Gesundheit und Pflege
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Telefon | +49 6131 28944-580 |
Raum | 4.016 |
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Georg Kissel
Prüfungsamt Soziale Arbeit
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Telefon | +49 6131 28944-210 |
Raum | 4.016 |
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Petra Klaus
Prüfungsamt Praktische Theologie und Sozialwissenschaften: Migration und Integration
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