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Anerkennungen

An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern in Inhalt und Umfang keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden bis zu einem Viertel des Hochschulstudiums anerkannt. Über die Anerkennung wird in beiden Fällen nach einer Einzelfallprüfung im Dekanat des Fachbereichs „Soziale Arbeit“ entschieden.

Studierende, die an der Katholischen Hochschule Mainz einen Bachelor-Studiengang „Praktische Theologie“ erfolgreich abgeschlossen haben, können sich zum dritten Fachsemester bewerben. Ihnen werden entsprechend Leistungen aus dem vorhergehenden Studium anerkannt. Noch fehlende Leistungen können Sie im Verlauf des Studiums nachholen.