Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Die Hochschulen profitieren von dem internationalen Austausch durch neue Ideen, Inspirationen und verbesserten Abläufen. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule (mit ECHE) an eine aufnehmende Hochschule (mit ECHE) oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage in Programmländern und höchstens sechzig Tage. Je nach Bedeutung der Internationalisierungsstrategie der Hochschule und nach verfügbarem Budget ist eine Wiederholung der Mobilität möglich.