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Zugang zur Promotion

Im Sommer 2016 hat die Hochschulrektorenkonferenz darauf hingewiesen, dass es sich „bei den Vorgaben zu den Regelstudienzeiten und zur Obergrenze von 300 ECTS-Punkten für das Erreichen des Masterniveaus […] um konzeptionelle Vorgaben für die Studiengangs- und Ressourcenplanung der Hochschulen [handelt].“ Diese Vorgaben beziehen sich jedoch nicht auf das Studierverhalten individuell Studierender. Das heißt, der Erwerb eines Masterabschlusses mit weniger als 300 ECTS-Punkten ist möglich, ohne dass die fehlenden ECTS-Punkte zwingend nachgeholt werden müssen. Laut HRK „….sofern die vorgesehenen Lernergebnisse erreicht wurden, die nicht (vorrangig) an der Anzahl der ECTS-Punkte festzumachen sind.“

Studierende, die ihr Bachelor-Studium mit 180 ECTS-Punkten abgeschlossen haben, können im Rahmen des Masterstudiengangs „Beratung und Case Management“ an der Katholischen Hochschule Mainz insgesamt 90 ECTS-Punkte erwerben. Das heißt, sie haben sich mit beiden Studienabschlüssen 270 ECTS-Punkte erarbeitet (6 + 3 Semester).

Da Promotionsordnungen durch die jeweiligen Universitäten geregelt werden, bitten wir sie dennoch - sollten sie eine Promotion anstreben - sich frühzeitig zu informieren, ob die Universität, an der sie zu promovieren gedenken, die Zulassung an den Masterabschluss knüpft – unabhängig davon wie viele ECTS-Punkte sie erworben haben – oder an den Erwerb von 300 ECTS-Punkten. In diesem Fall müssen sie noch 30 Credits nachholen.