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Voraussetzungen und Anerkennung

Was muss alles bedacht werden?

  • Welche Unterlagen müssen der Bewerbung hinzugefügt  werden?
  • Generell sollten Sie sich im Vorfeld über den Stil einer Bewerbung im Gastland informieren!
  • Benötigen Sie ggf. ein Referenzschreiben?
  • Reichen Ihre Sprachkenntnisse aus, um sich mit meinen Kolleg/-innen austauschen bzw. mit Klient/-innen oder Patient/-innen verständigen zu können?
  • Welche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen gelten für Ihr Zielland?
  • Verfügen Sie über ausreichenden Versicherungsschutz? Gelten Ihre Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen in Ihrem Zielland? Vor allem für Studierende der Gesundheitsberufe empfiehlt es sich, die Berufshaftpflichtklauseln zu prüfen.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der Katholischen Hochschule Mainz anerkennen lassen möchten, sollten Sie rechtzeitig die Auslandsbeauftragte bzw. den Auslandsbeauftragten ihres Fachbereichs informieren. Darüber hinaus sind Beratungsgespäche mit den Praxisreferentinnen und Praxisreferenten der Fachbereiche Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, Gesundheit und Pflege bzw. Praktische Theologie obligatorisch, da Sie für studienintegrierte Praktika unter Umständen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Übersicht der Auslandsbeauftragten nach Fachbereich:

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften:Prof. Dr. Kira Nierobisch
Fachbereich Praktische Theologie:Prof. Dr. Christian Fröhling
Fachbereich Gesundheit und Pflege:Prof. Dr. Andrea Reißig

Sollten während Ihres Aufenthalts Änderungen (z.B. Wechsel der Arbeitseinheit oder des Arbeitgebers) nötig sein, informieren Sie zeitnah alle Beteiligten. Dies gilt besonders, wenn Sie Fördermittel erhalten!

Sollten Sie ein freiwilliges Auslandspraktikum absolvieren, beantragen Sie nach Ihrem Auslandspraktikum die Auflistung des Aufenthalts in Ihrem Diploma Supplement. Wenden Sie sich in diesem Fall ebenfalls an die Auslandsbeauftragte bzw. den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs. Hierfür werden Sie eine Aufenthaltsbestätigung und ggf. ein Zeugnis benötigen.

Und last but not least:

  • Fristen im Blick behalten!
  • Alle beteiligten Akteure über Änderungen bzw. den Planungsverlauf informieren!