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Ausleihe

Um an der Bibliothek der Katholischen Hochschule entleihen zu können, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis

Zur Ausleihe berechtigt sind

• die Angehörigen der Katholischen Hochschule und die diesen nach Satzung und
   Grundordnung gleichgestellten Personen,

• die hauptamtlich Lehrenden der vertraglich gebundenen Kooperationsschulen,

• die Teilnehmer/-innen von Fort- und Weiterbildungskursen der Katholischen Hochschule für die
   Dauer des Kurses,

• die Absolventen/Absolventinnen der Katholischen Hochschule während der berufspraktischen
   Ausbildung,

• die Mitglieder der Hochschulgesellschaft forum sociale Mainz e.V.,

• Personen, die im kirchlichen oder im sozialarbeiterisch-sozialpädagogischen Bereich tätig
   waren oder sind oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt waren oder sind,

• Studierende vergleichbarer Ausbildungssituationen und

• Personen, die als hauptamtlich Lehrende oder als Lehrbeauftragte oder als Mitarbeiter/-innen
   der Verwaltung an der Katholischen Hochschule tätig waren.

Freihandausleihe

Die Medien, die im Freihandbereich aufgestellt sind, können in der Regel drei Wochen ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist bis zu zweimal möglich, sofern das Medium nicht vorbestellt ist.

Bei Präsenzbüchern (roter Punkt) ist die Ausleihe eine Stunde vor Schließung der Bibliothek über Nacht bzw. über das Wochenende möglich.

 

Ausgenommen von der Ausleihe sind:

• Zeitschriften,
• Medien in den Semesterapparaten,
• Abschlussarbeiten

 

Magazinausleihe

Die Medien, die im Magazin aufgestellt sind, können entweder über den Button „Vorbestellen“ oder über einen an der Ausleihtheke ausliegenden Vordruck zur Magazinausleihe vorbestellt werden. Die Medien können am nächsten Öffnungstag der Bibliothek an der Ausleihtheke abgeholt werden. 

 

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